1. |
Sämtliche
Leistungen zum Makeln werden ausschließlich
unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
erbracht. |
2. |
Mit
der Hereinnahme unseres Angebotes kommt ein
Maklervertrag zustande, aufgrund dessen der
Interessent, wenn er das Objekt erwirbt, mietet
oder pachtet, uns gegenüber provisionspflichtig
wird. |
3. |
Unsere
Angebote sind freibleibend. Irrtümer und
Auslassungen sind vor-behalten. Die Angaben
über unsere Objekte stammen vom Verkäufer/
Vermieter.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit
der Angaben übernehmen wir keine Haftung.
Zwischenverkauf oder vergleichbare wirtschaftliche
Verwertung, sowie eine Tätigkeit auch für
den jeweils anderen Vertragspartner sind vorbehalten. |
4. |
Der
Provisionsanspruch entsteht auch durch unmittelbare
oder mittelbare Verwertung unserer Angebote.
Der Provisionsanspruch ist verdient und fällig
mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages
bzw. eines Miet-, Pacht- oder sonstigen Vertrages
über das jeweilige Objekt. Auflösung,
Nicht-erfüllung, Rückabwicklung o.ä.
des Vertrages lassen den Provisions-anspruch
unberührt. |
5. |
Die
vom Mieter bzw. Käufer an uns zu zahlende
Courtage beträgt bei:
Verkauf (auch im ZV-Verfahren) |
: |
6% des Kaufpreises |
Vermietung Wohnungen |
: |
2 Montas-Netto-Mieten |
Vermietung Gewerbe |
: |
3 Montas-Netto-Mieten |
Erbbaurecht |
: |
5% von dem für die
Berechnung des Erbbauzinses vereinbarten
Grundstückswert |
Diese Courtagesätze gelten, wenn im Angebot
nicht ausdrücklich eine andere Courtage
genannt ist. Die Courtagesätze verstehen
sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer!
|
6. |
Sobald
der Empfänger mit dem Verkäufer, Vermieter
oder Verpächter oder dessen Bevollmächtigten
in Verbindung tritt, sowie in jedem weiteren
Stadium der Vertragsverhandlungen, sind wir
als ursächlich wirkender Makler zu benennen
und zum Vertragsabschluß hinzuzuziehen.
Von dem geschlossenen Vertrag ist uns eine Abschrift
zur Verfügung zu stellen. |
7. |
Alle
Angebote sind streng vertraulich und nur für
den Empfänger des Angebotes bestimmt. Eine
unbefugte Weitergabe an Dritte begründet
Schadenersatz in Höhe der Gesamtprovision. |
8. |
Sollte
dem Empfänger die Gelegenheit zum Abschluss
des Vertrages bekannt sein, ist er verpflichtet,
uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf
Verlangen zu belegen. Spätere Nachweise
oder Vermittlungen durch Dritte Personen lassen
unseren Provisionsanspruch unberührt. |
9. |
Sollten
einzelne Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. An die
Stelle der unwirksamen Vorschriften tritt eine
Ihr am nächsten kommende zulässige
Regelung. |
10. |
Rechtswahl,
Gerichtsstand, Erfüllungsort:
- |
Auf die Geschäftsbeziehung
findet ausnahmslos deutsches Recht Anwendung. |
- |
Erfüllungsort für
den Makler und den Kunden ist der Sitz
des Maklers. |
- |
Ist der Kunde Kaufmann,
der nicht zu den im § 4 des Handelsgesetz-buches
bezeichneten Gewerbetreibenden gehört,
eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sonder-vermögen, kann der Makler
an seinem allgemeinen Gerichtsstand klagen
und nur an diesem Gerichtsstand verklagt
werden. |
|